Verkaufs- und Lieferbedingungen
Wir liefern Schwergut über weite Entfernungen
zu sensationellen Preisen. Unsere Aufbaudienste kommen
auf Ihren Wunsch in den entlegensten Ort. Dies ist außer
durch unser rationelles Konstruktions-, Herstell- und
Verteilersystem nur durch Ihre Unterstützung bei
der sachlichen Bearbeitung des uns erteilten Auftrages
möglich. Deswegen sind wir insbesondere auf die
Beachtung und Einhaltung folgender Verkaufs- und Lieferbedingungen
angewiesen:
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Bestellungen
Ihre Bestellung ist nur wirksam, wenn sie von uns innerhalb
eines Monats nach Eingang schriftlich bestätigt
wird. Auch danach wird sie mit unserer Bestätigung
wirksam.
3. Änderungen
Änderungen der Bestellung sind, soweit es sich
nicht um Sonderanfertigungen handelt, bis zum Abruf
der Anlieferung möglich.
4. Vertragsform
Alle Verträge und Vereinbarungen bedürfen
unabdingbar der Schriftform. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden jeder
Art. Alle Abreden mit unseren Mitarbeitern im Außendienst
sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
5. Kaufgegenstand
Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Zeitpunkt
der Lieferung geltenden Preisliste mit Katalog (Baubeschreibung.)
Geringfügige Änderungen und Abweichungen,
Beschreibungen und Zeichnungen, auch in den Maßen,
bleiben vorbehalten.
6. Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist - soweit erforderlich - von
Ihnen unverzüglich nach Eingang unserer Auftragsbestätigung
und der von uns erstellten Bauantragsunterlagen (Bauzeichnung,
statische Berechnung und ggf. Wärmeschutzberechnung)
durch Stellen eines Bauantrags bei der Behörde
einzuholen. Bei unseren in Preisliste und Katalog abgebildeten
und beschriebenen Stahlbeton- Fertigteil- Gebäuden
handelt es sich um amtlich geprüfte Typenkonstruktionen.
Die amtlichen Güteprüfzeugnisse für die
Stahlbeton- Fertigteile stehen Ihnen erforderlichenfalls
zur Verfügung. Sonderberechnungen (z. B. für
Sonder-Schneelast) können gegen Erstattung der
dadurch entstehenden Kosten erstellt werden. Falls Ihnen
die Baugenehmigung zur Aufstellung des Kaufgegenstandes
auf dem in der Bestellung bezeichneten Grundstück
ohne Ihr Verschulden von der Baubehörde, nachdem
Sie einen Bauantrag gestellt haben, aus baurechtlichen
Gründen nicht erteilt werden sollte, sind Sie berechtigt,
kostenlos vom Vertrage zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung
muss unverzüglich nach der Ablehnung der Baugenehmigung
schriftlich unter Beifügung des Bescheides des
Bauamtes erfolgen. Sie ist nur wirksam, wenn die Einlegung
eines Rechtsbehelfs nach unserer Auffassung keine Aussicht
auf Erfolg hat und es Ihnen nicht möglich ist,
im Rahmen unseres Lieferprogramms die zur Erteilung
der Baugenehmigung erforderlichen Vorraussetzungen zu
schaffen, wobei es unerheblich ist, inwieweit ein baurechtlich
genehmigungsfähiger Kaufgegenstand aus unserem
Lieferprogramm von dem ursprünglich bestellten
Kaufgegenstand, der nicht genehmigungsfähig ist,
abweicht, weil es allein darauf ankommt, die Vorraussetzungen
für eine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit
nachträglich zu schaffen. Bei wirksamer Rücktrittserklärung
erhalten Sie die geleistete Anzahlung voll von uns zurück.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie den
Kaufgegenstand bei uns bereits zur Auslieferung abgerufen
haben.
7. Abruf
Die Lieferung ist von Ihnen alsbald nach Erteilung
der Baugenehmigung schriftlich abzurufen. Sollte innerhalb
von 12 Monaten gemäß Ziffer 6 nach Auftragsbestätigung
weder ein Abruf erfolgen noch der Rücktritt vom
Vertrage unter Vorlage des Ablehnungsbescheides erklärt
sein, sind wir nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung
berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen
und eine Entschädigung in Höhe von 20% der
Bruttoauftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer
zu verlangen.
8. Lieferfrist
Der Liefertermin wird, soweit nichts anderes vereinbart
ist, unter Ausnutzung einer für Sie günstigen
Beiladungsmöglichkeit eingeplant, sobald Sie den
Kaufgegenstand schriftlich abgerufen haben. Vereinbarte
oder festgesetzte Liefertermine werden von uns nach
Möglichkeit eingehalten; sie gelten nicht als Fixgeschäfte.
Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten,
so sind Sie berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten,
nachdem Sie uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens
sechs Wochen bzw. bei Objekten über 50 qm bebaute
Fläche von mindestens zwölf Wochen gesetzt
haben. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen,
wenn und solange die Lieferverzögerung auf höherer
Gewalt, insbesondere auf Krieg, Aussperrung, Streik,
Betriebsunterbrechungen, Witterungsverhältnissen,
Transportschäden u.a.m. beruht. Das gleiche gilt,
wenn einer unserer Zulieferer von derartigen Umständen
betroffen wird und uns eine anderweitige Ersatzbeschaffung
zu angemessenen Preisen und Bedingungen nicht möglich
ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung
von Lieferterminen sind, soweit die Vorraussetzungen
des Verzugs nicht vorliegen, in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Transport
Wird der Transport vereinbarungsgemäß non
uns übernommen, so erfolgt der Transport auf Ihre
Kosten und unsere Gefahr. In diesem Falle haben Sie
sich eine etwaige Unvollständigkeit oder Beschädigung
der Lieferung zum Zwecke der Beweissicherung vom LKW-Fahrer
sofort bescheinigen zu lassen oder, falls dies nicht
möglich ist, den Transportschaden innerhalb von
einer Woche nach Ablieferung schriftlich bei uns anzuzeigen.
Andernfalls sind Ansprüche wegen Transportschaden
ausgeschlossen. Ansonsten erfolgen alle Lieferungen
auf Ihre Gefahr und Kosten ab Werk. In diesem Falle
verpflichten wir uns, bei einem Schadensereignis unsere
etwaigen Schadenersatzansprüche gegen den Spediteur,
Frachtführer usw. an Sie abzutreten.
10. Abnahme
Falls der Transport vereinbarungsgemäß von
uns durchgeführt wird, werden wir Ihnen den Zeitraum
der Anlieferung mitteilen. Sie verpflichten sich, die
Lieferung innerhalb des angekündigten Zeitraums
zwischen 7 Uhr und 20 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung
auf der Baustelle abzunehmen. Etwaige Wartezeiten können
zu Ihren Lasten berechnet werden. Die Anlieferung erfolgt
so weit an die Baustelle, wie diese nach Auffassung
unseres LKW-Fahrers ohne Gefährdung von Fahrzeug,
Fracht und fremdem Eigentum zu erreichen ist. Das Abladen
vom Lkw ist unsere Sache. Befinden Sie sich zur Zeit
der Anlieferung nicht auf der Baustelle oder kann das
Material nicht innerhalb eines Bereiches von ca. 5 m
von der Baustelle durch den Lkw gestapelt werden, so
sind wir berechtigt, die Materialien nach eigenem Ermessen
an einem uns geeignet erscheinenden Platz auf der Baustelle
abzuladen. Die Gefahr für die Materialien geht
mit Abladen auf Sie über.
11. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen
schriftlich anzuzeigen. Diese Frist beginnt im Zeitpunkt
der Anlieferung. Soweit die Mängel zu diesem Zeitpunkt
noch nicht offensichtlich sein sollten, beginnt die
Frist mit dem Eintritt der Offensichtlichkeit. Die Mängel
sind unter Angabe des schadhaften Teiles, der Teile-Nummer
und der Schadensstelle genau zu bezeichnen. Erforderlichenfalls
sind die Mängel in eine Ihnen dafür übersandte
Abbildung einzutragen. Für Mängel, die nicht
nach Maßgabe dieser Bestimmungen geltend gemacht
werden, entfallen alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
12. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass sich der Kaufgegenstand
im Zeitpunkt der Anlieferung im Zustande der jeweils
maßgebenden Baubeschreibung befindet und nicht
mit Fehlern behaftet ist, die seinen bestimmungsgemäßen
Gebrauch beeinträchtigen. Wir verpflichten uns,
Mängel, die innerhalb von sechs Monaten nach Anlieferung
rechtswirksam bei uns geltend gemacht worden sind, durch
Nachbesserung zu beseitigen. Wir sind berechtigt, derartige
Nachbesserungsarbeiten nicht selbst auszuführen,
sondern auf unsere Kosten durch einen ortsansässigen
Handwerker ausführen zu lassen. Die Nachbesserungspflicht
erlischt, wenn Sie uns bzw. dem beauftragten Handwerker
keine Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Kommen wir
der Nachbesserungspflicht trotz einer von Ihnen gesetzten
Nachfrist, die mindestens acht Wochen betragen muss,
nicht nach, so sind Sie berechtigt, statt der Nachbesserung
eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen; für
die Frist gilt Ziff.8 Abs. 2 entsprechend. Alle weitergehenden
Gewährleistungs- und Schadensersatz- und Rücktrittsansprüche
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Eine etwaige
Mängelrüge entbindet Sie nicht von der Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsverpflichtung. Im Falle der
Mangelhaftigkeit des gelieferten Kaufgegenstandes darf
allenfalls ein der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes
entsprechender Teil des Kaufpreises zurückbehalten
werden.
13. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart
ist, ab Werk in Euro. Die vereinbarten Preise entsprechen
dem Stande der Material-, Lohn- und sonstigen Kosten.
Sollten diese Kosten bis zur Lieferung, soweit eine
Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß
erfolgt ist, steigen, so dass unsere Listenpreise nach
Maßgabe der Kostensteigerung erhöht werden,
sind stattdessen die im Zeitpunkt der Lieferung geltenden
und nach Maßgabe der Kostensteigerung erhöhten
Listenpreise ausschlaggebend. Preiserhöhungen werden
wir in geschäftsüblicher Weise vorher ankündigen.
14. Zahlung
Die Zahlungen sind zu den vereinbarten Zeitpunkten
ohne Abzug in bar oder auf eines unser Geschäftskonten
unabhängig vom Eingang der Lieferung und ohne Rücksicht
auf die zeitliche Durchführung etwa übernommener
Montagearbeiten zu leisten. Die Annahme von Schecks
und Wechseln bleibt in jedem Falle vorbehalten und erfolgt
nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungs Statt.
Diskontspesen gehen in jedem Falle zu Ihren Lasten.
An- und Vorauszahlungen sind ohne Einfluß auf
die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf die vereinbarten
Preise verrechnet. Unsere Mitarbeiter im Außendienst
sind nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkasso-Vollmacht
befugt, Zahlungen entgegenzunehmen. Sie können
nur mit Gegenforderungen, die wir schriftlich anerkannt
haben, aufrechnen bzw. ein Zurückhaltungsrecht
geltend machen.
15. Zahlungsverzug
Bleiben Sie mit den vereinbarten Zahlungen im Rückstand,
so haben Sie ab Verzug die rückständigen Beträge
mit 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommen Sie mit einem
höheren Betrag als 10% des Kaufpreises in Verzug,
so sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
ohne dass es einer Nachfristsetzung und einer Androhung
im Sinne des §326 Abs. 1 BGB bedarf.
16. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrage
vor. Sie dürfen, solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, den Kaufgegenstand weder verpfänden noch
zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder
Beschlagnahmen haben Sie uns unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Nehmen wir
aufgrund unseres Eigentumsrechts den Kaufgegenstand
zurück, so sind Sie verpflichtet, ihn sofort spesen-
und frachtfrei an uns zurückzusenden. Sie haften
uns für den Minderwert, für den getätigten
Aufwand und für den entgangenen Gewinn. Für
den Fall, dass Sie den Kaufgegenstand im Rahmen eines
kaufmännischen Verkehrs veräußern oder
verarbeiten, treten Sie hiermit Ihre sämtlichen
Forderungen aus Veräußerungen oder Verarbeitungen
gegen Ihren Abnehmer in Höhe des Lieferungs-Gegenwertes
mit allen Nebenrechten an uns ab. Sie verpflichten sich,
uns den jeweiligen Abnehmer namhaft zu machen. Wir sind
berechtigt, dem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen und
Zahlung an uns zu verlangen. Ziehen Sie die Forderung
selbst ein, so tun Sie dies nur treuhändlerisch
für unsere Rechnung. Der eingezogene Erlös
steht uns zu und ist an uns abzuliefern. Der Kaufgegenstand
wird auch nach erfolgter Aufstellung und Inbetriebnahme
nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
oder eines anderen Gebäudes.
17. Aufbaudienst
Der Aufbau kann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung
von uns ausgeführt werden. Unser Aufbaudienst arbeitet
nach den Weisungen des Käufers und seiner Bevollmächtigten
und haftet nur für die sach- und fachgerechte Aufstellung
nach Maßgabe der Baubeschreibung. Die Aufbaubasis
wird von Ihnen gestellt. Sie muss im Zeitpunkt des Abrufes
der Lieferung den Ihnen von uns angegebenen Anleitungen
und Maßangaben entsprechen, insbesondere eben,
hart, und absolut waagerecht (nach DIN 18202) und beim
Aufbau schnee- und eisfrei sein. Bei Pergola, Balkon,
Carport, Freisitz oder Schutzwand sind die Löcher
entsprechend unserer Angaben vorzubereiten. Sind diese
Voraussetzungen nicht erfüllt, so können wir
nach unserer Wahl entweder den Aufbau ablehnen oder
Ihnen eine abgemessene Frist setzen oder die Aufbaubasis
selbst in einen aufbaufähigen Zustand versetzen.
Die dadurch entstehenden Mehrkosten fallen, auch im
Wiederholungsfalle, Ihnen zur Last. Soweit unserem Aufbaudienst
vereinbarungsgemäß weitere Arbeiten übertragen
werden, z.B. Weitertransporte gemäß Ziffer
10, Absatz 2, werden diese zum Stundennachweis zusätzlich
zum Aufbaupreis berechnet. Die von Ihnen vorbereitete
Aufbaubasis gilt, wenn nichts anderes vereinbart wird,
als Bauplatz-Einmessung. Die Baustelle wird besenrein
übergeben. Baustoffreste und Verpackungen sind
bauseits z.B. über das DSD zu entsorgen. Im übrigen
gelten für den Aufbau Ziff. 7 bis 12 entsprechend.
Bei Lieferung ins Ausland gilt deutsches Recht.
Andere Vetragsbedingungen, die vom die vom Vorstehenden
abweichen und von uns nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannt worden sind, haben keine Gültigkeit.
Katalogversand
1. Allen Lieferungen und Leistungen
aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder
andere Bestellungen liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen
der ausdrücklichen Zustimmung sowie der Schriftform;
dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Wir werden nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr
als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das
Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass
er die Abnahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehnt.
Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen.
Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum
nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Sollte der Besteller im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt
sich dieser auf leichte Fahrlässigkeit.
Ansprüche des Bestellers - insbesondere auf Lieferung
- sind ausgeschlossen.
3. Bei Sendungen des Kunden an uns trägt der Kunde jedes
Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen
der Sendung.
4. Leistungen und Lieferungen die von uns erbracht werden
sind unentgeltlich und nur zu Ihren eigenen Informationszwecken
bestimmt, eine weitere Verwendung, insbesondere das
kopieren und veröffenlichen zu gewerblichen Zwecken
bedarf unserer Zustimmung!
5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen
und erforderlichen Leistungsabweichungen sind, soweit
diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind,
unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach
Erhalt der Leistung oder Lieferung schriftlich geltend
zu machen.
Eine Gewährleistung der von uns erbrachten Leistungen
ist ausgeschlossen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlleistungen
oder Fehllieferungen nachliefern und im übrigen unter
Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Leistung
oder Lieferung nachzubessern. Ist im Falle der Nachbesserung
der Leistung oder Lieferung auch die zweite Ersatzlieferung
mangelhaft, so steht dem Besteller das Recht auf Aufhebung
zu.
6. Dei Leistung oder Lieferung bleibt bis zum Ausgleich
aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen unser
Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
ist der Besteller zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung
oder Lieferung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
Der Besteller ist verpflichtet, uns alle erforderlichen
Auskünfte im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem
Eigentumsvorbehalt zu erteilen.
7. Wir sind berechtigt die im Rahmen der bestellten
Leistung personenbezogenen Daten des Bestellers zu erheben,
zu speichern und zu verarbeiten.
8. Sendungen (Bilder, Baupläne, Texte, Mitteilungen
ect.) vom Besteller an uns:
Der Besteller verpflichtet sich nur in seinem Eigentum
befindliche Texte, Bilder, Abbildungen oder sonstige
materiellen und imateriellen Werte zur weitern Bearbeitung,
und mit seiner Genehmigung auch zur Veröffentlichung
und zur uneingeschränkten Nutzung, durch uns zur
Verfügung zu stellen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung setzen wir vorsätzliche
arglistige Täuschung voraus und sind dem Besteller
und Dritten gegenüber zu keinem Schadensersatz
oder einer ähnlichen Leistung verpflichtet.
9. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe
kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge,
die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
geschlossen wurden, ist Berlin.
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